Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Geschäftsbereich Stanztechnik
Stand 1. Januar 2014

Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Abnehmer und der STS Systemtechnik Schänis GmbH (nachf. STS) im Zusammenhang mit der Lieferung von Produkten der STS im Bereich Stanztechnik.

Lieferung / Versand
Auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Deshalb sind Ansprüche für Schäden und Verluste, die während des Transportes entstanden sind, durch den Abnehmer unverzüglich beim betreffenden Transportunternehmen geltend zu machen.

STS behält sich vor, die Versandart je nach Produktegruppe zu bestimmen. Verpackungen und Säcke werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Kisten, Paletten, Deckel und Rahmen sind sofort nach Empfang der Ware franko Schänis zu retournieren, andernfalls werden sie verrechnet.

Bestellmengen
Da jeder Auftrag eine Sonderanfertigung darstellt, behalten wir uns eine Mengentoleranz von max. +/- 10 %. Die Plus-Toleranzen wird anzustrebt.

Garantie / Haftung
Alle unsere Produkte verlassen unser Werk in kontrolliertem Zustand. Fehlerhaftes Material ist uns zwecks Abklärung des Garantieanspruchs vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.

Für fehlerhafte Artikel leisten wir kostenlosen Ersatz oder behalten uns vor, diese in unserem Werk wieder instand zustellen. Eine Haftung für direkte Schäden besteht nur, wenn diese nachweisbar verursacht wurden sind wegen Material-, Konstruktions- oder Fabrikationsfehler oder mangelnder Ausführung oder diese durch uns selbst oder auf unsere Weisung hin vorgenommen wurde. Eine weitergehende Haftung lehnen wir im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ab.

Rücksendungen
Waren, die von uns richtig geliefert wurden, können wir nicht mehr zurücknehmen und werden auch nicht gutgeschrieben.

Werkzeuge und Vorrichtungen
Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben - auch wenn die Kosten vom Käufer übernommen werden - im Eigentum der STS und werden von uns kostenlos während max. 5 Jahren für Nachbestellungen aufbewahrt. Folgt nach 5 Jahren keine Bestellung so hat der Kunde eine Entschädigung von 5% der Werkzeugkosten, mind. jedoch CHF 500.-/ Jahr zu entrichten oder nimmt diese zu sich oder erteilt STS den Auftrag zur Vernichtung 

Eigentumsübertragung an den Kunden: Nur nach schriftlicher Einzelabrede und nach Bezahlung des gesamten Entgelts.

Rahmenaufträge
Bei Rahmenaufträgen wird die Gesamtmenge definiert, die während der Rahmenlaufzeit, wenn nicht anders vereinbart innerhalb eines Jahres, vom Besteller zu beziehen ist. Werden die im Rahmenauftrag definierten Mengen nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums bezogen, behalten wir uns das Recht vor, die bereits gefertigten Produkte resp. die beschafften Materialien zur Herstellung der jeweiligen Produkte, gegen Verrechnung an den Besteller auszuliefern.

Lieferzeiten/Lieferfristen
Die in Offerten und Aufträgen aufgeführten Lieferfristen sind unverbindlich. Sie stützen sich auf die Verhältnisse der Rohmaterialbeschaffung und Lieferfristen von Zulieferanten und unserer Produktionskapazität im Zeitpunkt der Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Nichteinhalten unserer Lieferfristen und Termine berechtigen weder zu Schadenersatzansprüchen noch zu Annahmeverweigerungen. Fälle höherer Gewalt (wie Mobilmachung, Streik, Boykott in den eigenen, wie auch in den Werkstätten der Unterlieferanten) entbinden von allen Lieferungsverpflichtungen.

Rechte an den Unterlagen
Die von STS zur Verfügung gestellten Unterlagen sind immaterialgüter- und lauterkeitsrechtlich geschützt. Die Verwendung von Texten, Massbildern und Fotos sind nur im Interesse der Weitervermarktung unserer Produkte statthaft.

Sofern wir Artikel nach Zeichnung, Modell oder Muster, die uns der Besteller übergibt, zu liefern haben, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass damit keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gesetztenfalls übernimmt er alle Schäden, die aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen könnten.

Zahlungskonditionen
30 Tage netto. Weitere Abzüge sind unzulässig. Für alle durch verspätete Zahlung entstehende Spesen haftet der Käufer.

Konsignationsware bleibt bis zur festen Verrechnung und Bezahlung unser Eigentum.

Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Sitz der STS (Schänis). Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar (Ausschluss Wiener Kaufrecht).

Download AGB (PDF)